Kurzfristig: Auftritte mit Niklas Müller (Trompete) und mir (Klavier) im Gymnasium Bammental am Montag & Mittwoch, 21. + 23. Mai. Details

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6. November 2008

So von Markt- und Planwirtschaft

Wir haben in Gemeinschaftskunde – einem Fach, dem ich normalerweise nicht so zugeneigt bin – gerade das Thema Markt- und Planwirtschaft durchgenommen. Was das jetzt genau ist, will ich hier nicht erklären. Ich will vielmehr auf einen Text hinaus, der in unserem GMK- Schulbuch drin stand und den wir gemeinsam gelesen haben. Vielleicht sage ich das gleich vorweg: Der nun folgende Text (mit Anmerkungen von mir) ist aus « Der Trabbi von A bis Z, ein nicht ganz ernst gemeintes Lexikon », nur so damit Sie schon einmal wissen, was da auf Sie zukommt.

Mit zwölf, vierzehn, ja sechzehn Jahren musste gerechnet werden. Kinder wurden währenddessen erwachsen, Eheleute trennten sich, man gebar neues Leben oder fuhr in die Grube, ganze Weltreiche brachen zusammen [...]

Nanu? Was mag da kommen, fragen sich jetzt vielleicht viele. Eine Geschichtsabhandlung? Nein. Der Artikel geht ja über Wirtschaft. Also was ist es dann?

[...] – nur die Trabant- Anmeldung lief immer weiter. [...]

Hätten Sie das gedacht? Dass der Artikel über Trabbis geht? Wahrscheinlich schon, denn der Artikel ist ja aus « Der Trabbi von A bis Z, ein nicht ganz ernst gemeintes Lexikon ».

[...] Auf welchem Rang man im Warte- Marathon gerade lag, ließ sich bestenfalls annäherungsweise feststellen. Über den Schaltern des IFA- Vertriebs hingen große Tafeln mit dem aktuellen “Auslieferungsstand” – eine Einrichtung, die man sich als Kreuzung der Jerusalemer Klagemauer mit der New Yorker Börse am Schwarzen Freitag vorstellen muss. Hier war zu sehen, wie dicht Euphorie und Depression doch beieinander lagen. [...]

Uiuiuiuiuiuiui, diese Einrichtung muss der Horror gewesen sein.

[...] Gelegentlich konnte es passieren, dass die angegebenen Daten unvermittelt einen Sprung nach vorn machten; häufiger jedoch blieben sie so eisern stehen, als habe jemand die Zeit angehalten. [...]

Und dieses Gefühl des Zeit- Anhaltens konnte also bis zu 16 Jahren dauern, wenn man dem Artikel glaubt. Beachtlich. Und alles nur für einen Trabbi, für so einen süßen kleinen Trabbi …

[...] Über einen ganzen Sommer hinweg war es dann Februar, und man fragte sich unwillkürlich, ob da noch alles mit rechten Dingen zuging. Auf der Straße fuhren ja neue Trabanten; das konnte jeder am fortschreitenden Alphabet der Nummernschilder erkennen. Warum also ging es auf der Tafel nicht weiter? [...]

Tja, warum nicht? Warum nicht? Das frage ich mich auch …

[...] Das zermürbende Warten trieb manch gefestigte Persönlichkeit zur Verzweiflungstat: Eingaben an den Staatsrat wurden geschrieben oder ältere Anmeldungen für Tausende Mark aufgekauft, nur um endlich von dem verdammten Februar wegzukommen. [...]

Naja, gut, okay, so kann man das auch machen: Den anderen ihre Abmeldungen für viel Geld abkaufen, nur um endlich sein Auto zu haben. Aber, för jetz ene mal janz eehlich ze sinn: Das wird dann teuer. Und wert war es das nun auch nicht, oder? Aber, wer es so will, der kann es so machen, wie ich immer zu sagen pflege. Gab es denn dann, wenn man schon seine sauer verdienten Moneten mit vollen Händen zum Fenster rausschmeißt, wenigstens irgendetwas positives an der ganzen Sache? Anscheinend ja:

[...] Die positive Seite der Warterei bestand darin, dass sich der Trabant praktisch aus der Sparbüchse finanzieren ließ: Wer jeden Tag zwei Mark beiseite legte, hatte den Preis nach anderthalb Jahrzehnten mühelos beisammen. [...]

Ich hab es ausgerechnet: Das wären für 15 Jahre dann 10950 Euronen DM. Geht eigentlich.

5. October 2008

Bienen im BGB

Sogar für Bienen reicht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für einige Absätze. Die Paragraphen §§ 961-964 sagen über Bienen folgendes aus:

§ 961
Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

§ 962
Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 963
Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

§ 964
Vermischung von Bienenschwärmen
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.BGB, §§ 961-964

Sieht das BGB auch für Spinnen etwas derartiges vor?

1. February 2008

Wilhelm von Humboldt und die Bildungsreform

Freitag, 1. Februar 2008: Ich halte meine GFS in Geschichte über Wilhelm von Humboldt. Die lange Version des Handouts finden Sie als pdf- file sowohl als HTML-Version zur Ansicht im Browser als auch die pdf-Version zum Herunterladen.

Zum Aufsatz “Wilhelm von Humboldt und die Bildungsreform”